- Kolleg*innen aller 8 Kreis- und Stadtverbände vor Ort sozialpolitisch aktiv!
- Wir für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land abseits der Metropole!
- Solidarisch für soziale Gerechtigkeit und stark für eine Rente in Würde für alle!
DGB Westbrandenburg
2010 haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB auf dem DGB-Bundeskongress eine neue Satzung für den Bund der Gewerkschaften beschlossen. Mit ihr wurde unter anderem eine neue ehrenamtliche Satzungsebene eingeführt: die DGB-Kreis- und Stadtverbände. Sie geben dem DGB in den Kommunen ein Gesicht und eine politische Stimme.
Gegenüber politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den Kommunen sowie in der lokalen Öffentlichkeit soll die neue ehrenamtlichen Satzungsebene gewerkschaftliche Themen und Arbeitnehmerinteressen vertreten. Kurz: Sie soll vor Ort dort Einfluss nehmen, wo die Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder leben und arbeiten.
Inzwischen sind bundesweit in allen DGB-Bezirken und allen Bundesländern Kreis- und Stadtverbände gegründet worden. Mehr als 300 sind es insgesamt. Die Grenzen eines Kreis- oder Stadtverband entsprechen meistens den Grenzen der Kommune, also der Stadt oder des Landkreises, in denen sie aktiv sind. Besonders wichtig ist dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften dabei, dass sich die Kreis- und Stadtverbände als Bund der Gewerkschaften präsentieren. In den Vorständen der Kreis- und Stadtverbände können aus allen acht, mindestens aber aus vier Mitgliedsgewerkschaften benannte VertreterInnen aktiv sein.
Karte: DGB Westbrandenburg
In der DGB-Region Westbrandenburg gibt es sechs Kreisverbände und zwei Stadtverbände, die von den ehrenamtlich arbeitenden KollegInnen aus den acht Gewerkschaften getragen und von der Regionsgeschäftsstelle in Potsdam unterstützt werden.
Dies sind:
Unterstützt werden die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Vorstände der Kreis- und Stadtverbände durch die hauptamtliche Struktur der Regionsgeschäftsstelle Westbrandenburg des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam.
Die Kreis- und Stadtverbände können so für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vor Ort wichtige Aufgaben wahrnehmen: